Trinkwasserbeschaffenheit
Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel. Für kein anderes gibt es vergleichbar viele und strenge Grenzwerte, deren Einhaltung so häufig kontrolliert wird. Die Anforderungen an Trinkwasser sind in der TrinkwV 2001 geregelt. Die Grenzwerte sind so niedrig festgelegt, dass selbst empfindliche Personengruppen, z. B. Schwangere und Kinder, Trinkwasser unbedenklich ein Leben lang konsumieren können ohne eine Gefährdung der Gesundheit befürchten zu müssen. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte ist das jeweilige Gesundheitsamt. Informationen zur örtlichen Trinkwasserbeschaffenheit erhält man vom jeweiligen Wasserversorger.
Trinkwassernachbehandlung in der Hausinstallation
Grundsätzlich genügen alle Wässer, die als Trinkwasser verteilt werden, den Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung sowie den Leitsätzen der DIN 2000. Es gibt daher in der Hausinstallation keine gesundheitlichen Gründe für eine Trinkwassernachbehandlung. Grundsätzlich ist zu beachten, dass jede Trinkwassernachbehandlung in der Hausinstallation durch unsachgemäße Handhabung bzw. unzureichender Wartung zu verunreinigtem Wasser führen kann. So kann es z. B. bei Ionenaustauschern bei fehlerhaftem Betrieb zu Verkeimungen im abgegebenen Wasser kommen. In solchen Fällen kann der Konsum dieses Wassers sogar ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher bedeuten.