Bauschuttverwertung! - Was ist zu beachten?

 Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die Vorgaben für den Einbau von Bauschutt in technischen Bauwerken im Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von technischen Bauwerken", Stand 15. Juni 2005, geregelt. Mit dem Leitfaden wird die Anwendung und Güteüberwachung von Recyclingbaustoffen konkretisiert und ein wertvoller Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen geschaffen.

Eine Güteüberwachung (Untersuchung und Analyse der Inhaltstoffe im Bauschutt) ist Vorraussetzung für einen umweltverträglichen Einbau zum Schutz des Bodens und des Grundwassers. Bauschutt kann mit schädlichen Verunreinigungen vermischt sein, die sich nach dem Einbau auswaschen und so das Grundwasser verunreinigen. Schädliche Verunreinigungen können z. B. durch Farbanstriche, Baustoffe oder durch die Nutzung des Bauwerks (z. B. Verunreinigung mit Mineralölen oder anderen chemischen Stoffen) verursacht werden.

Der Bauschutt kann hauptsächlich für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Feld- und Waldwegebau,
  • Straßenbau
  • Platzbefestigung,
  • Auffüllung und Bodenausgleich

Welcher Bauschutt darf verwendet werden?

Ziegelbruch, Beton- und Steinbruch, Mörtelteile, Erdaushub ohne schadstoffhaltige Verunreinigungen (Mineralöle, Schwermetalle oder andere gefährliche Stoffe) und ohne Fremdstoffe (Asbest, Teer, Kunststoffe, Holz, Metall, Glas u. dgl.).

Welche Anforderungen werden an das Material gestellt?

Das Material (Bauschutt) ist zu zerkleinern. Dazu sind Bauschuttaufbereitungs- und Sortieranlagen am besten geeignet.
Der Bauschutt ist von einem Untersuchungslabor analysieren zu lassen. Ohne Analyse kann die Einhaltung der Richtwerte bzw. die Belastung des Materials nicht ermittelt werden. Auskunft erteilt das Landratsamt Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft.

Vor dem Einbau von Bauschutt in technischen Bauwerken benötigt das Landratsamt Landshut folgende Angaben:

  • Es ist ein schriftlicher Antrag beim LRA Landshut, Sachgebiet 25, Abfallwirtschaft zu stellen (Antragsvordruck verwenden).
  • Angaben über Flurnummer und Gemarkung,
  • Größe des aufzufüllenden Grundstücks (Fläche),
  • Offener (nicht abgedeckter) oder gedeckter Einbau (mit Abdeckung oder Überbauung)
  • Menge des Bauschuttmaterials (ca. t oder m³),
  • Analyse des Materials (Untersuchungsergebnis Labor),
  • Herkunft des Materials

Der Antrag ist beim Landratsamt Landshut zu stellen:
Download Antrag auf Verwertung von Bauschutt

Ansprechpartner für Bauschutt im Landratsamt Landshut sind:

Abfallwirtschaft des Landkreises Landshut

Anschrift
Veldener Straße 15
84036
Landshut